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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hello Pixel by Marc Faistauer

AGB Version 08.2019

für Leistungen von Hello Pixel by Marc Faistauer (nachfolgend Hello Pixel) betreffend fotografische Arbeit sowie Vermietung von Fotoboxs und Foto Camper. Diese AGB finden Sie auch auf der Webseite https://www.hellopixel.ch/agb.pdf.

Definitionen

1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck “fotografische Arbeit” bezeichnet das Ergebnis einer von Hello Pixel für den Kunden geleisteten Arbeit, gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

2. Kunde: Der „Kunde“ ist/sind die Person/en oder Unternehmen, welche die fotografische Arbeit oder eine Fotobox, Foto Camper bei Hello Pixel bestellt/en.

3. Parteien: Die „Parteien“ sind der Kunde und Hello Pixel.

4. Exemplar der fotografischen Arbeit/Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form, auf einem Datenträger, Web u. a., gilt als „Exemplar der fotografischen Arbeit“ oder als „Exemplar“.

Geltungsbereich

5. Diese AGB gelten für alle von Hello Pixel durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Leistung der fotografischen Arbeit

6. Durch diese Vereinbarung kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

7. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden, bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz im Ermessen von Hello Pixel. Insbesondere steht Hello Pixel die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel (z.B. Beleuchtung und Bildkomposition) und die Auswahl dieser Mittel für die Umsetzung zu.

8. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann Hello Pixel Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. Der Kunde ist berechtigt eine Person seines Vertrauens bei Foto-Shootings mitzubringen. Diese Person darf den Ablauf der Aufnahmen nicht stören.

9. Das Aufnahme-Equipment, welches für die fotografische Arbeit nötig ist, wird von Hello Pixel zur Verfügung gestellt.

10. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarungen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen sowie allfällige Bewilligungen eingeholt sind.

11. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung aus irgendwelchen Gründen weniger als 14 Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gem. Ziffer 10 nicht nach, so hat Hello Pixel Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Bei Hochzeitsreportagen ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich. Beim Rücktritt vom Vertrag aus irgendwelchen Gründen (z.B. auch wegen ungünstigen Wetterverhältnissen), werden für die Aufwendungen von Hello Pixel pauschal nachstehende Ansätze in Rechnung gestellt:

– bis 1 Monat vor Auftragsbeginn 50% der Auftragssumme

– ab 1 Monat vor Auftragsbeginn 100% der Auftragssumme.

12. Bei Hochzeitsreportagen wird von Hello Pixel eine Anzahlung in Höhe von CHF 1’000.00 in Rechnung gestellt. Der vereinbarte Termin wird erst mit deren Bezahlung definitiv. Die vorgenannte Anzahlung wird bei der Schlussrechnung vom vereinbarten Honorar in Abzug gebracht. Hello Pixel stellt die Schlussrechnung nach dem Auftragsdatum, mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen, zu. Die Bildlieferung erfolgt nach vollständiger Begleichung der Schlussrechnung.

13. Die Daten werden von Hello Pixel nicht archiviert.

Haftung des Fotografen

14. Hello Pixel haftet nur und ausschliesslich für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

15. Der Kunde hat eine allfällige Mängelrüge innerhalb von 6 Werktagen ab Ablieferung der fotografischen Arbeit resp. des gebuchten Zeitraums einer Fotobox oder des Foto Campers schriftlich und begründet geltend zu machen. Andernfalls wird eine Genehmigung durch den Kunden angenommen und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

16. Der Kunde darf die fotografische Arbeit ohne zeitliche, örtliche und sachliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, Hello Pixel eine Entschädigung in der Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu bezahlen.

17. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit Hello Pixel getroffenen Vereinbarung, von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

18. Der Kunde hat bei Verwendung der fotografischen Arbeit von Hello Pixel, den Namen von Hello Pixel wie nachfolgt zu verwenden: Marc Faistauer – hellopixel.ch. Bei Nichteinhaltung schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des vereinbarten Honorars.

19. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hello Pixel gestattet.

20. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) vom 9.10.1992 bleiben vorbehalten.

Rechte Dritter

21. Wenn der Kunde Hello Pixel angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat er dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung dazu sowie für den nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit, erteilt haben. Vorstehendes gilt auch für die Verwendung der Fotoboxs und des Foto Campers.

22. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Einwilligungen der Gäste/Teilnehmer für deren Aufnahmen und anschliessender Verwendung eingeholt sind. Der Kunde hat seine Gäste/Teilnehmer darüber zu informieren, in welcher Weise die Fotos veröffentlicht werden (z.B. Fotoboxs und Foto Camper speichern die Fotos und zeigen eine Diashow vor Ort an; Verwendung der fotografischen Arbeit durch Hello Pixel gemäss nachfolgenden Ziffern 25 und 26). Widerspricht ein Gast/Teilnehmer, hat der Kunde Hello Pixel zu informieren.

23. Wenn der Kunde Hello Pixel Gegenstände übergeben hat oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat er dafür zu sorgen, dass keine Rechte Dritter dem Gebrauch entgegenstehen.

24. Falls die in Ziffern 21 bis 23 vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, Hello Pixel von jeglichen Forderungen Dritter sowie allfälligen Prozessführungskosten schadlos zu halten.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch Hello Pixel

25. Hello Pixel behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) als Eigenwerbung zu veröffentlichen.

26. Der Kunde überträgt Hello Pixel sämtliche Rechte ohne zeitliche, örtliche und sachliche Einschränkung.

Fotobox und Foto Camper

27. Der Kunde hat Hello Pixel spätestens 2 Wochen im Voraus zu informieren, sollte:

– der Einsatzort der Fotobox nicht im Erdgeschoss oder mit einem Lift erreichbar sein.

– die Raumhöhe beim Einsatzort der Fotobox unter 2.4 Meter betragen.

28. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Foto Camper am gewünschten Einsatzort aufgestellt werden kann. Hierfür ist ein harter, flacher Untergrund notwendig. Weiter hat er dafür zu sorgen, dass Hello Pixel mit dem Auto (beim Foto Camper inkl. Foto Camper) bis vor den Einsatzort fahren kann.

29. Die Lieferung erfolgt durch Hello Pixel bei der Fotobox in der Regel 30 Minuten und beim Foto Camper in der Regel 45 Minuten vor dem vereinbarten Termin. Eine Selbstabholung ist nicht möglich. Die Transportkosten werden in Rechnung gestellt und sind in der Offerte ersichtlich.

30. Wenn die Fotobox oder der Foto Camper wegen Mängeln beim Transport ohne zutun des Kunden nicht in Betrieb genommen werden kann, erstattet Hello Pixel den vereinbarten Betrag zurück (sofern dieser bereits durch den Kunden bezahlt wurde). Weitergehende Zahlungen (insb. Schadenersatz) hat Hello Pixel dem Kunden nicht zu vergüten.

31. Sofern der Kunde beim Lieferzeitpunkt der Fotobox oder des Foto Campers nicht selbst vor Ort ist, hat er dafür zu sorgen, dass eine Person am Einsatzort über den Standort der Fotobox oder des Foto Campers informiert ist. Der Kunde gibt Hello Pixel die Telefonnummer und den Namen dieser Person im Voraus bekannt. Sollte Hello Pixel keine Person genannt worden sein, liegt es im Ermessen von Hello Pixel einen geeigneten Platz für die Fotobox oder den Foto Camper in der angegebenen Lokalität zu eruieren. Eine spätere Verschiebung der Fotobox oder des Foto Camper ist mit Zusatzkosten verbunden.

32. Hello Pixel ist, sofern nicht anders vereinbart, bei der Fotobox nicht für einen Hintergrund des Bildes verantwortlich.

33. Der Kunde sorgt dafür, dass Hello Pixel und seine Hilfspersonen während der gebuchten Zeit jederzeit ungehinderten Zugang zur Fotobox oder dem Foto Camper haben. Sofern entsprechende Bewilligungen notwendig sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten zu beantragen.

34. Versicherung der Fotobox oder des Foto Campers während der gebuchten Zeit ist Sache des Kunden.

35. Hello Pixel haftet nicht für technische Defekte oder sonstige Defekte an der Fotobox oder am Foto Camper wie bspw. Absturz der Software, Stromausfall, Papierstau etc.

36. Bei Zerstörung, übermässiger Verschmutzung oder Beschädigungen sowie sonstiges untauglich machen der Fotobox oder des Foto Campers (u.a. auch Ausziehen der Stromzufuhr) während der gebuchten Zeit haftet der Kunde vollumfänglich. Hello Pixel ist diesfalls nicht verpflichtet, die gebuchte Zeit einzuhalten. Die Kosten werden in jedem Fall dem Kunden in Rechnung gestellt und betragen bei übermässiger Verschmutzung für die Reinigung CHF 180.00. Kann die Fotobox oder der Foto Camper nicht mehr ordnungsgemäss bedient werden, so ist Hello Pixel unverzüglich per Telefon zu kontaktieren.

37. Während der gebuchten Zeit steht Hello Pixel mit einem telefonischen Support in angemessener Reaktionszeit zur Verfügung. Dieser Dienst ist für den Kunden kostenlos, sofern es sich nicht um Einsätze aufgrund von Beschädigungen nach Ziffer 36 handelt, welche eine Behebung vor Ort notwendig machen. Hello Pixel stellt dem Kunden diesfalls CHF 120.00/Stunde in Rechnung.

38. Bei einer Verlängerung der gebuchten Zeit vor Ort, fallen zusätzliche Kosten an, welche in Rechnung gestellt werden. Hierzu gelten die aktuellen Preise auf der Homepage von Hello Pixel.

39. Nach Zustandekommen des Vertrages kann ein Rücktritt durch den Kunden vom Vertrag bis 3 Monate vor der gebuchten Zeit ohne Kostenfolge erfolgen. Bereits angefallene Aufwendungen und Kosten sind Hello Pixel aber vollumfänglich zu vergüten. Gleiches gilt auch beim Verschieben eines vereinbarten Termins auf einen anderen Termin, sofern ein solcher Hello Pixel möglich ist. Bei einem Rücktritt durch den Kunden vom Vertrag aus irgendwelchen Gründen (z.B. auch wegen ungünstigen Wetterverhältnissen), werden für die Aufwendungen von Hello Pixel pauschal nachstehende Ansätze in Rechnung gestellt:

– bis 2 Monat vor der gebuchten Zeit: 50% der Auftragssumme

– ab 1 Monat vor der gebuchten Zeit: 100% der Auftragssumme.

40. Hello Pixel erstellt, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden bis spätestens 7 Tage nach der gebuchten Zeit einen OnlineLink, mit welchem die Bilder durch den Kunden heruntergeladen werden können. Die Daten werden von Hello Pixel nicht archiviert.

41. Im Foto Camper gilt absolutes Rauchverbot.

42. Der Foto Camper darf durch den Kunden nicht bewegt werden. Die Fenster sind bei Niederschlag zu schliessen.

Referenzen

43. Hello Pixel hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und zu zeigen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

44. Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche, unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Kilchberg ZH (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.

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